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Stempel-Pfautsch - Widerrufsbelehrung Stand: Mai 2018

Widerrufsrecht (Stand Mai 2018)

Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Dies trifft z.B. bei kundenspezifisch angefertigten Stempeln und Prägezangen mit individueller Textplatte, bei Schildern und Gravuren mit individuellem Text und bei individuellen Drucksachen zu.

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Der Widerruf ist zu richten an:
Stempel - Pfautsch
Inh. Astrid Pfautsch-Alter
Talamtstr. 8
06108 Halle (Saale)
Tel. 0345 – 23326 0
Fax 0345 – 23326 26
Internet: www.stempel-pfautsch.de
Email: info@stempel-pfautsch.de

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standard¬lieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück¬zuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Trans¬aktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rück¬zahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) An :

Stempel - Pfautsch
Inh. Astrid Pfautsch-Alter
Talamtstr. 8
06108 Halle (Saale)
Tel. 0345 – 23326 0
Fax 0345 – 23326 26
Internet: www.stempel-pfautsch.de
Email: info@stempel-pfautsch.de

  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
  • Bestellt am (*)/erhalten am (*)
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum
___________________
(*) Unzutreffendes streichen.

Stempel-Pfautsch - AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Stempel-Pfautsch
Stand: 13.Juni 2014

I. Geltungsbereich/Vertragsschluss
Die Firma Stempel-Pfautsch (auch Auftragnehmer = AN genannt), Inh. Astrid Pfautsch-Alter, Talamtstr. 8, D-06108 Halle (Saale) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen, andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. § 305b BGB bleibt unberührt. Der Vertrag kommt zwischen dem Besteller (nachfolgend: Auftraggeber = AG) und dem oben genannten AN zustande.

II. Preise
  1. Die im Angebot des AN genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch einen Monat nach Eingang des Angebots beim Auftraggeber. Die Abbildung bzw. Beschreibung von Waren und Dienstleistungen auf der Website des AN stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten dar. Bindendes Angebot (§ 145 BGB) ist erst die Bestellung der Ware oder Dienstleistung durch den Auftraggeber, welches durch das anklicken des Buttons „KAUFEN“ ausgelöst wird. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als AG, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise vom AN enthalten keine Mehrwertsteuer (sofern nicht extra vermerkt). Die Preise vom AN gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Eine Information zu Versandkosten erfolgt in der Waren- bzw. Leistungsbeschreibung. Die konkret anfallenden Versandkosten werden bei Aufruf des Warenkorbs und unmittelbar vor Abgabe der Bestellung angezeigt und auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des AG einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstands werden dem AG berechnet.
  3. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom AG veranlasst sind, werden berechnet. z.Bsp. Korrekturabzüge mit schriftlicher Freigabebestätigung ...... ab 3,00 EURO (zuzgl. 19 % MWSt.) Korrekturen, die nicht innerhalb von 4 Wochen freigegeben wurden, werden mit 50 % des Listenpreises berechnet.

III. Zahlung
  1. Rechnungen des AN sind innerhalb von 14 Tagen ohne jeden Abzug zu zahlen. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung. Die Zahlung erfolgt nach Wahl des AG mittels eines bei Beginn des Bestellvorganges angezeigten Zahlungsmittels. Nicht registrierte Kunden, Erst- und Endkunden bezahlen in der Regel bei Abholung bar bzw. per EC-Karte oder bei Bedarf gegen Vorkasse oder Bankeinzug. Bei nichteingelösten Lastschriften berechnen wir 12,00 Euro an Bank und Bearbeitungskosten.
  2. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.
  3. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
  4. Der AG kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
  5. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des AG gefährdet wird, so kann der AN Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem AN auch zu, wenn der AG sich mit der Bezahlung von ordnungsgemäßen Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 II BGB bleibt unberührt.
  6. Zahlt der AG binnen 30 Tagen nach Rechnungserhalt den Preis einschließlich der Nebenkosten gem. Ziff. II („Preise“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug von Verbrauchern sind Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Bei Zahlungsverzug von anderen Auftraggebern als Verbrauchern sind Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

IV. Lieferung
  1. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von AN ausdrücklich mündlich oder schriftlich bestätigt werden.
  2. Der AN ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn
    • die Teillieferung für den AG im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
    • die Lieferung der restlichen Ware sichergestellt ist und
    • dem AG hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.
    Wünscht der AG Teillieferungen, so ist der Mehraufwand und die zusätzlichen Kosten z.B. gesonderte Lieferungen vom AG zu tragen.
  3. Soll die Ware vom AN versendet werden, geht die Gefahr des zufälligen Übergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den AG über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
  4. Gerät der AN in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der AG vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Verzögert der AN die Leistung, so kann der AG die Rechte aus § 323 BGB nur ausüben, wenn die Verzögerung vom AN zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
  5. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb vom AN, als auch in dem eines Zulieferers – wie Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrags, wenn dem AG ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung vom AN ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
  6. Dem AN steht an den vom AG angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
  7. Bei Abrufaufträgen ist der AG zur Abnahme der gesamten dem Abrufauftrag zugrunde liegenden Menge verpflichtet. Die Abrufpflicht des AG stellt eine Hauptpflicht dar. Bei fehlender anderweitiger Abrede gilt bei Abrufaufträgen eine Abnahmefrist von 12 Monaten, gerechnet ab dem Tag der Auftragsbestätigung. Ist die Abnahme bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt, ist der AN berechtigt, dem AG eine Frist von zwei Wochen zur Abnahme der noch abzunehmenden Auftragsmenge zu setzen. Nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist hat der AN die Wahl entweder Vorleistung des Kaufpreises zu verlangen und die Restmenge vollständig zu liefern oder nach § 323 BGB vom Vertrag zurückzutreten. Weiter Rechte des AN, wie das Recht auf Schadensersatz, bleiben unberührt.

V. Eigentumsvorbehalt
  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen Eigentum des AN (Eigentumsvorbehalt). Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung des AN. Der AG ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware berechtigt, wenn und soweit dieser Weiterverkauf im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr erfolgt. Die Forderungen des AG aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an den AN abgetreten und zwar gleich, ob sie an einen oder mehrere Abnehmer verkauft wird. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom AG zusammen mit anderen, dem AN nicht gehörenden Waren verkauft wird, gilt die Forderung in der Höhe als im Voraus abgetreten, wie sich im Zeitpunkt des Verkaufs das Wertverhältnis des Eigentums des AN an der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren bzw. zu den Miteigentumsrechten anderer an den neu geschaffenen Sachen bestimmt. Der AG ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung ermächtigt. Die Einziehungsbefugnis bleibt von der Einzugsermächtigung des AG unberührt. Der AN wird aber die Forderungen nicht selbst einziehen, solange der AG seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen des AN hat der AG die Schuldner der abgetretenen Forderungen an den AN mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung an AN anzuzeigen. Der Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem AG ohne weiteres das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den AG übergeht.
  2. Bei Be- oder Verarbeitung vom AN gelieferter und in dessen Eigentum stehender Waren ist der AN als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der AN auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts (Faktura-Endbetrag inkl. MwSt.) der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.

VI. Beanstandungen/Gewährleistungen/Zulieferungen
  1. Der AG hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung auf den AG über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des AG.
  2. Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung. Hiervon abweichend gilt: Für Unternehmer
    • begründet ein unwesentlicher Mangel grundsätzlich keine Mängelansprüche;
    • hat der AN die Wahl der Art der Nacherfüllung;
    • beträgt bei neuen Waren die Verjährungsfrist für Mängel ein Jahr ab Gefahrübergang;
    • sind bei gebrauchten Waren die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln grundsätzlich ausgeschlossen;
    • beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.
    Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Waren ein Jahr ab Ablieferung der Ware an den AG, mit der Einschränkung der nachfolgenden Ziffer.

    Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen und Verjährungsfristverkürzungen gelten nicht
    • für Sachen, die nicht entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben,
    • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des AN oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des AN beruhen,
    • für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des AN oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, sowie
    • für den Fall, dass der AN den Mangel arglistig verschwiegen hat.
    Darüber hinaus gilt für Unternehmer, dass die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB unberührt bleiben.

    Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.

    Handelt der AG als Verbraucher, so wird er gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.
  3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der AN zunächst nach seiner Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der AG Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.
  4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den AG ohne Interesse ist.
  5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
  6. Zulieferungen (insbesondere Datenträger, übertragene Daten) durch den AG oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, keiner Prüfungspflicht seitens des AN. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der AG vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem AG. Der AN ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.
  7. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Druckauflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

VII. Haftung
Der AN haftet dem AG aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
  1. Der AN haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
    • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
    • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    • aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
    • aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Verletzt der AN fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem AN nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der AG regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Übrigen ist eine Haftung des AN ausgeschlossen. Das gilt auch für die Haftung für eine ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Online-Vertriebssystems; die Datenkommunikation über das Internet kann auch nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Soweit mit links der Zugang zu anderen Websites ermöglicht wird, ist AN für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. AN macht sich die fremden Inhalte nicht zu Eigen. Sobald der AN Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird der AN den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren. Der AG stellt den AN von allen Nachteilen frei, die dem AN durch Dritte wegen schädigender Handlungen des AG gleichgültig ob vorsätzlich oder fahrlässig entstehen können.

    Gegenüber Unternehmern haftet AN bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
  4. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des AN für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

VIII. Datenschutz; Datenlöschung
  1. Wir erheben personenbezogene Daten, wenn Sie uns diese im Rahmen Ihrer Bestellung, bei einer Kontaktaufnahme mit uns (z.B. persönlich, per Kontaktformular oder E-Mail) oder bei Eröffnung eines Kundenkontos freiwillig mitteilen. Welche Daten erhoben werden, ist aus den jeweiligen Eingabeformularen ersichtlich. Wir verwenden die von ihnen mitgeteilten Daten zur Vertragsabwicklung. Nach vollständiger Abwicklung des Vertrages oder Löschung Ihres Kundenkontos werden Ihre Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht, sofern Sie nicht ausdrücklich in eine weitere Nutzung Ihrer Daten eingewilligt haben. Die Löschung Ihres Kundenkontos ist jederzeit möglich und kann entweder durch eine Nachricht an die unten beschriebene Kontaktmöglichkeit oder über eine dafür vorgesehene Funktion im Kundenkonto erfolgen.

    Grundlage ist die DSGVO. Wir verweisen hierzu auf unsere ausführliche Datenschutzerklärung.

IX. Rechte Dritter
  1. Der AG versichert, dass durch seine Auftragsvorgaben, insbesondere durch von ihm gelieferte Vorlagen, keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Kennzeichen-, Persönlichkeitsrechte oder sonstigen Schutzrechte Dritter verletzt werden und/oder gegen geltendes Recht verstoßen.
  2. Der AG stellt insoweit den AN von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung und/oder Rechtsverfolgung vollumfänglich frei, es sei denn, der AG weist nach, dass ihm ein Verschulden nicht zur Last fällt und er allen ihm obliegenden Sorgfalts- und Prüfpflichten nachgekommen ist.

X. Erfüllungsort; Gerichtsstand; Wirksamkeit
  1. Ist der AG Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz des AN.
  2. Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von EU- oder UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Sind die Vertragsparteien Kaufleute, ist das Gericht an dem der AN ihren Sitz hat, zuständig, sofern nicht für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.
  3. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

XI. Streitschlichtung / Online-Streitbeilegung
  1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
  2. Der AN ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet. Zuständig ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. Straßburger Straße 8 77694 Kehl am Rhein Telefon: 07851 / 795 79 40 Fax: 07851 / 795 79 41 E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de Webseite: www.verbraucher-schlichter.de.

Der AN wird an Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen.
 
     Ihre Daten in guten Händen.Unsere GeschäftsbedingungenImpressum